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Mittwoch, 4. März 2009

Österreichische Richter und Staatsanwälte als Marionetten eines deutschen Ministerpräsidenten?

rhbl

„Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet dem Reichen wie dem Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen“.
(Anatole France (Le Lys rouge, chap. VII, 1; zitiert nach Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Auflage, Göttingen 1967, S. 457).

Wie verdorben muss eine Justiz sein, die sich dazu hinreißen lässt, bei einer Posse wie der sogenannten „Verhandlung“ im Fall Althaus mitzuspielen? Wo bleibt da die Öffentlichkeit der Verhandlung? Tragende Grundsätze der österreichischen Prozessordnung wurden offenbar verletzt, denn die Regelung, nach der verfahren wurde, ist in Österreich "totes Recht". Sie durfte nach Meinung erfahrener juristischer Fachleute aus der Alpenrepublik gar nicht angewendet werden und ist für derartige Fälle überhaupt nicht bestimmt. Zwei Juristen, drei Meinungen? Mag sein, aber das Ding, das hier gedreht wurde, ist so dick, dass man dran fühlen kann, wie der Rheinländer sagt.

Jene deutsche Kassiererin bei Kaiser`s, die wegen Pfandbons im Wert von 1,20 Euro ihren lausigen Job verlor, hätte sich über eine so zügige Vorzugsbehandlung bei Gericht sicher gefreut, zumal, wenn am Ende der Job erhalten geblieben wäre.

Promi Dieter Althaus soll - per Ordre de Mufti - seinen Luxus-Job behalten, obwohl er – angetan mit Kopfhelm und modernster Skiausrüstung – durch sein fahrlässiges Verhalten eine Mutter von vier Kindern auf einer österreichischen Skipiste zu Tode fuhr*. Die CDU in Thüringen verliert ohne Althaus die Wahlen gegen DIE LINKE. In so einer Situation ist scheinbar alles erlaubt.

Das Tollste ist, dass extra für den Herrn Ministerpräsidenten eine Verhandlungsfarce beim Gericht durchgezogen wurde, damit über die Details der Raserei auf der Skipiste und die Schuldfrage nicht öffentlich diskutiert werden musste. Justiz nach Gutsherrenart, anders kann man das ja wohl kaum nennen. Ein Skandal, der zum Himmel stinkt.

Das überraschend schnelle Urteil für Althaus: 33.300 Euro Strafe - 5.000 Euro Schmerzensgeld für den Witwer, war wohl zuvor als Deal ausgehandelt worden. Mit 5000 Euro, die ein Ministerpräsident aus der Portokasse zahlt, können noch nicht einmal die Beerdigungskosten gedeckt werden. Althaus, er könnte sich sogar als "nicht vorbestraft" bezeichnen, weil die Strafe mit 180 Tagessätzen genau e i n e n Tag unter dem Limit für einen Eintrag ins österreichische Strafregister blieb, hatte sich als „mitschuldig“ bekannt. Das verletzt die Würde der Toten. Denn die Staatsanwaltschaft ging wohl ursprünglich von seiner alleinigen Schuld aus. Er fuhr ja schließlich alleine „gegen die Einbahnstraße“ in eine falsche Piste hinein und dort noch mit 40 km/h ein Stück bergauf, bis es krachte.

Althaus hat angeblich dazu verlauten lassen: "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann".

Althaus hofft, „dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen diene und die Würde des Opfers Beata Christandl wahre.“

Das Tempo mit dem am Dienstagabend wegen fahrlässiger Tötung gegen Dieter Althaus verhandelt wurde, hielt die Welt in Atem. Gestern wurde der Prozess urplötzlich anberaumt, schon nach einer guten halben Stunde stand das Urteil am Bezirksgericht Irdning fest, einem österreichischen Kaff am Arsch der Welt, wohin so schnell niemand von der Presse oder der Öffentlichkeit fahren konnte.

Erst am selbigen Nachmittag hatte der Anwalt des Politikers, Walter Kreissl, im Landesgericht Leoben überraschend für den Rest der Welt einen Antrag auf die sofortige Durchführung der Hauptverhandlung nach Paragraph 451 Absatz 3 der österreichischen Strafprozessordnung eingebracht. In dem Antrag soll stehen, dass Althaus, „sämtlichen Ermittlungsergebnisse zustimmt". Bei der Verhandlung wurde Althaus, der noch in seiner Kurklinik weilt, von seinem Anwalt vertreten. Das Urteil erfolgte trotzdem auf Grund der „geständigen Verantwortung" des Angeklagten. Wie das gehen soll, ist schleierhaft.

Voraussetzung für den "spontan" angesetzten Prozess am Bezirksgericht Irdning waren Anwesenheit und Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten sowie das Vorhandensein der Beweismittel. Richter Thomas Priebsch prüfte diese und gab rasch grünes Licht. „Das ist rechtens", meinte die Sprecherin des Landesgerichts Leoben, Sabine Anzenberger, „aber offen gesagt auch für uns völlig überraschend und s e h r ungewöhnlich". Sollte die Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen keine Erklärung abgeben, wäre das Urteil rechtskräftig.

Scharfe Kritik am Schnellverfahren übte der Wiener Rechtsanwalt und Universitätsprofessor für Strafrecht, Richard Soyer. "Dieses Vorgehen sei dem Ansehen der Justiz abträglich, das sei nicht state of the art". Althaus habe vom Gericht eine spezielle Behandlung erfahren, „für die Richter sonst nicht zur Verfügung stehen". Recht hat er, der Soyer. Die Justiz in Österreich scheint wie die in Deutschland im Zeitalter des Neoliberalismus ziemlich auf den Hund gekommen zu sein und nur noch als Faktotum der Politiker bzw. der dahinter verborgenen kriminellen Oligarchen zu existieren. Mit Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit hat der „kurze Prozeß“ oder besser der „Deal“ des Herrn Althaus nichts zu tun**. Das muss so hart gesagt werden, auch wenn Herr Althaus noch rekonvaleszent ist. Wir wünschen ihm gute Besserung.

Dem Herrn Althaus hat sein wohlgesinnter Anwalt Kreissl einen Bärendienst erwiesen. In Österreich geht so ein Theaterstückchen vielleicht gerade noch durch, der Balkan ist nah, aber nicht in Deutschland.

Der Christenmensch Althaus wird, sollte er - Gott behüte - als Kandidat der CDU für den Job des Ministerpräsidenten mit dieser schweren moralischen Last in Thüringen antreten, den Zorn des Volkes über die Justiz-Schieberei am Wahlabend zu spüren bekommen.

____________________________________________________________

* Zum "Makel" des Politikers Althaus siehe die NEUE WESTFÄLISCHE in der Presseschau der Süddeutschen Zeitung und DIE ZEIT.

** Der angloamerikanische "Deal" hat im über zwei Jahrtausende gewachsenen, abendländisch kontinentalen System des Strafprozessrechts nichts zu suchen. Er ist hier durch die Hintertür zwecks Dekonstruktion unserer Rechtsordnung im Interesse gewisser US-Sphirren (Esser, Hartz) und ferngesteuerter "Emanzen" (Zypries) eingeführt worden.

rhbl
Silberling (Gast) - 4. Mrz, 08:25

Bananenrepubliken?

So haben sich halt zwei Bananenrepubliken Österreich und Deutschland gefunden. Dieses urteil ist ein Skandal. Aber Methode.
Menschen mit einem CDU-Parteibuch sind per Gesetz für nichts verantwortlich!
An diesem Beispiel ist sehr schön zu erkennen, wie eine staatstragende Partei, die Medien, Funk und Fernsehen und die Öffentlichkeit beherrscht. Der arme unschuldige und nicht vernehmungsfähige CDU-Ministerpräsident und auf der anderen Seite einfach nur die tote "Slowakin". Pech gehabt halt, die Frau.

Es bleibt zu hoffen, dass du Dich nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hast, mit deiner Meinung, das Volk wird am Wahlabend darüber entscheiden, was es davon hält!

Weiterdenken (Gast) - 4. Mrz, 09:53

Als Selbstständiger kann ich nur bestätigen, wer nicht das C-Parteibuch hat, kommt nicht an die entsprechenden Aufträge in der, ach so freien, Wirtschaft. Dieses Verhalten ist dem Neoliberalismus, Lobbyismus und den Politikern "zu verdanken". Geld regiert die Welt, und wer regiert das Geld? Die Dummheit (Gier) der Menschen und das Universums sind unendlich, wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin, sagte Einstein.

rhbl (Gast) - 4. Mrz, 14:22

Furchtbare Juristen

Es gibt sie immer noch, die "furchtbaren Juristen".

Die "taz" meldet: "Der Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter, Werner Zinkl, hat das Schnellverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) verteidigt. "Bei diesem Verfahren sind alle Formalien eingehalten worden", sagte Zinkl in Wien. "Auch die Medien waren durch drei Journalisten vertreten.""

Tosendes Gelächter.

Juristen sind Formalisten. Für Zinkl haben manche in D eine treffende Bezeichnung:

"ein furchtbarer Jurist".

rpk - 4. Mrz, 21:37

was soll das? es war eine saubere, schnelle lösung: das urteil war einigermassen gerecht, vorverhandlungen sind in Ö gestattet und die geschädigten werden entschädigt. ....oder vermisst ihr den skandalträchtigen vorgang, der für unsere bunten blätter so lebensnotwendig ist? vermisst ihr das wälzen im blute des beschuldigten? braucht ihr den schwachsinn, den unsere gerichte zulassen, die verschleppungen ueber jahre? nein, das war sauber, schnell und "schmerzlos"!

Tom (Gast) - 5. Mrz, 10:55

"Rechtlich absolut bedenklich"

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hält das Strafverfahren gegen den deutschen Spitzenpolitiker für „rechtlich absolut bedenklich". Birklbauer: „Ein Eilverfahren ist, laut Paragraf 451, Absatz drei im Strafgesetzbuch, prinzipiell nur dann möglich, wenn der Angeklagte dabei persönlich anwesend ist. Mit einer Ausnahme: Wenn der Angeklagte im Vorfeld einvernommen wurde."

Strafe genau unter der Grenze

Beides sei im Fall Althaus nicht passiert. Der Linzer Strafrechtler geht sogar noch einen Schritt weiter: „Das riecht gewaltig nach Justizabsprache." Birklbauer: „Es ist interessant, dass die Strafe zwar tendenziell eher hoch ausgefallen ist, aber genau einen Tagsatz unter jener Grenze, ab der ein Eintrag im Strafregister notwendig wird. Man hat den Eindruck, dass da gemauschelt worden ist - Althaus akzeptiert eine hohe Strafe und bekommt dafür ein kurzes Verfahren." (Standard.at)

Berliner Krauter (Gast) - 25. Mrz, 18:29

Zweifelhafte Gerichtliche Entscheidungen

Hi,Sie wissen wohl wer ich bin,Sie kennen
auch meine storry,vielleicht sollte man sie
ins Netz setzen.Mal sehen wie die Resonanz ist.
Habe die Schaufel schon gekauft.

scusi!

Die Welt ist eine Bühne, auf der ein jeder seine Possen agieret und hin und her tanzet, bis dass ihn unser aller Herr und Meister hinwegberufet. (G.Chr. Lichtenberg)

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